Nutzungsbedingungen yallo friends – Empfehlungsprogramm für Privatpersonen, Unternehmen und Vereine

1. Einleitung

Das Empfehlungsprogramm yallo friends ermöglicht den Teilnehmern («Anwerber»), die «Yallo» -Produkte von Sunrise GmbH (nachfolgend «yallo») gegenüber Dritten («angeworbene Personen») zu empfehlen. Die angeworbenen Personen erlauben sodann yallo diese zu kontaktieren. yallo richtet jedem Anwerber für jede erfolgreiche Empfehlung, die zum Vertragsabschluss zwischen yallo und der angeworbenen Person betreffend eines Prämiesberechtigten yallo Produktes führt, eine Prämie aus.

2. Teilnahme

Diese Nutzungsbedingungen regeln die Teilnahme, Nutzung und Abwicklung des Empfehlungsprogramms. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren und juristische Personen (Unternehmen, Vereine) jeweils mit Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz. Es gelten die jeweils die aktuell veröffentlichten Nutzungsbedingungen. yallo behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern oder das Empfehlungsprogramm ganz oder teilweise einzustellen. Anwerber handeln vollständig selbständig, eigenverantwortlich und auf eigenes Risiko. Zwischen yallo und dem Anwerber entsteht weder ein Arbeitsverhältnis noch ein Auftrags- oder Agenturverhälts.

3. Empfehlungsprozess

Der Anwerber muss sich zunächst über die yallo friends App oder Webplattform mit Namen, Adresse, IBAN und weiteren Kontaktangaben registrieren. Juristische Personen sind verpflichtet, bei der Registrierung eine gültige Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) anzugeben. Der Anwerber muss sodann die erforderlichen Kontaktdaten der angeworbenen Person über die yallo friends App oder Webplattform an yallo übermitteln. Der Anwerber muss sicherstellen und ist dafür verantwortlich, dass seitens der angeworbenen Person eine ausdrückliche Einwilligung vorliegt, dass (i) dass der Anwerber die Personendaten der angeworbenen Person an yallo übermitteln darf, (ii) yallo die übermittelten Personendaten der angeworbenen Personb bearbeiten darf und (iii) yallo die angeworbene Person kontaktieren darf. yallo darf die angeworbene Person nur über die vom Anwerber freigegebenen Kontaktkanäle (Telefon, Email, SMS etc.) kontaktieren. Liegt keine gültige Einwilligung der angeworbenen Person vor oder kann diese nicht nachgewiesen werden, entfällt jeglicher Anspruch auf eine Prämie yallo prüft sodann die Empfehlung und nimmt gegebenenfalls mit der angeworbenen Person Kontakt auf. yallo darf gegenüber der angeworbenen Person die Identität des Anwerbers nennen. yallo ist nicht verpflichtet, die angeworbene Person zu kontaktieren oder mit dieser einen Vertrag über ein Yallo Produkt abzuschliessen.

4. Prämien

Eine Prämie wird ausschliesslich für tatsächlich zustande gekommene und gültige Vertragsabschlüsse mit der angeworbenen Person ausgerichtet. Zudem wir eine Prämie nur ausgerichtet für Produkte, die Prämiesberechtigt sind. Die prämienberechtigten Produkte, die Höhe der Prämien werden und weitere Konditionen werden in der App kommuniziert und können jederzeit durch yallo geändert werden. yallo kann Einschränkungen hinsichtlich Mehrfach-Prämien vorsehen Ein Anspruch auf eine Prämie besteht erst nach erfolgreichem Abschluss eines Vertrages mit der angeworbenen Person und sofern die angeworbene Person den Vertrag nicht innerhalb von 14 Tagen oder bis zum Ende einer allfälligen gesetzlichen Widerrufsfrist wieder kündigt. Ein Anspruch auf eine Prämie verfällt, wenn der Vertragsabschluss mit der angeworbenen Person mehr als sechs Monate nach der Empfehlung erfolgt. Der Status der Empfehlung sowie die in Aussicht gestellte Prämie werden in der App oder Webplattform angezeigt. Diese Anzeige dient ausschliesslich der Information, ist unverbindlich und begründet für sich allein keinen Anspruch auf Auszahlung. Der Anwerber ist verpflichtet, die Auszahlung aktiv (und unverzüglich) nach Empfehlung über die App oder Webplattform zu beantragen und eine gültige und korrekte IBAN zu hinterlegen, ansonsten der Anspruch auf eine Prämie verfällt. Die Auszahlung einer Prämie erfolgt ausschliesslich auf Antrag des Anwerbers und wird von yallo innerhalb von 60 Tagen nach Antrag bzw. ab dem Entstehen des Prämienanspruchs ausgerichtet. yallo haftet nicht für eine fehlerhaft oder nicht durchgeführte Überweisung aufgrund einer falsch hinterlegten IBAN. Prämien verfallen, sofern innerhalb von 365 Tagen nach Anspruchsentstehung keine gültige IBAN hinterlegt und keine Auszahlung beantragt wurde.

5. Datenschutz

yallo bearbeitet die Personendaten des Anwerbers und der angeworbenen Person gemäss den Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG). Der Anwerber willigt ein, dass yallo ihn zu Zwecken der Abwicklung und Durchführung des Empfehlungsprogramms per SMS, WhatsApp, Push-Benachrichtigungen, Telefon oder E-Mail kontaktieren darf. Personendaten werden von yallo nur so lange bearbeitet und aufbewahrt, wie dies für die Durchführung des Empfehlungsprogramms, die Kontaktaufnahme, den Vertragsabschluss oder zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich ist. Nach Wegfall des Bearbeitungszwecks werden die Daten gelöscht oder anonymisiert. Sowohl der Anwerber wie auch die angeworbene Person können gegenüber yallo jederzeit die Löschung ihrer Personendaten verlangen. Die angeworbene Person kann jedoch keine Löschung beantragen, wenn sie mit yallo einen Vertrag abgeschlossen hat und die Personendaten von yallo zur Erfüllung des Vertrages benötigt werden. Die technische Abwicklung des Empfehlungsprogramms erfolgt über die App und Webplattform von HotLead.ch, betrieben durch Bright Street GmbH. Bright Street GmbH bearbeitet Personendaten im Auftrag von yallo auf Grundlage eines Auftragsbearbeitungsvertrags gemäss Art. 9 DSG. Sofern Personendaten ausserhalb der Schweiz bearbeitet werden, stellt yallo sicher, dass ein angemessener Datenschutz gemäss den Vorgaben des DSG gewährleistet ist. Des Weiteren gilt die Datenschutzerklärung von Yallo.

Weitere Bedingungen

yallo ist berechtigt, Anwerber bei Verstössen gegen diese Nutzungsbedingungen oder gegen geltendes Recht jederzeit ganz oder teilweise vom Empfehlungsprogramm auszuschliessen sowie Prämien-Auszahlungen zu stoppen, bereits ausbezahlte Prämien zurückzufordern und entstandene Schäden geltend zu machen. yallo lehnt die Haftung für alle Schäden soweit gesetzlich zulässig ab. Diese Bestimmungen unterstehen Schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Zürich. Zwingende Gerichtsstände des Bundesrechts bleiben vorbehalten. Sunrise GmbH Thurgauerstrasse 101B 8152 Opfikon Schweiz

Stand: Januar 2026